Stiebel Eltron stellt einen Förderrechner für Wärmepumpen bereit

Stiebel Eltron veröffentlicht Online-Rechner zur neuen Wärmepumpenförderung

Bis zu 22.400 Euro Zuschuss für den Heizungstausch möglich

Stiebel Eltron stellt Förderrechner für Wärmepumpen bereit

Mit einem neuen Online-Rechner will Stiebel Eltron Eigentümern eine erste Orientierung zur aktuellen Heizungsförderung geben. Das digitale Werkzeug berücksichtigt die seit dem 21. Juli 2026 geltenden Bedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Abhängig vom Einkommen, der bisherigen Heizungsanlage und der Haushaltssituation können beim Einbau einer förderfähigen Wärmepumpe bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst werden.

„Mit unserem neuen Förderrechner kann man unkompliziert und schnell ermitteln, mit welcher Fördersumme man für das eigene Vorhaben im Einfamilienhaus voraussichtlich rechnen kann“, erklärt Burkhard Max, Geschäftsführer der deutschen Vertriebsgesellschaft von Stiebel Eltron.

Der Förderrechner ist direkt auf der Website von Stiebel Eltron erreichbar. Das Ergebnis dient der ersten Orientierung. Über die Förderfähigkeit des Vorhabens und die tatsächliche Höhe des Zuschusses entscheidet die KfW. Die Förderung steht zudem unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel; ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Höchstens 28.000 Euro werden berücksichtigt

Die maximale Förderquote wurde für bestimmte selbstnutzende Eigentümer von 70 auf 80 Prozent angehoben. Voraussetzung ist ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von höchstens 30.000 Euro. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, erhöht sich diese Grenze durch den Familienzuschlag auf 40.000 Euro.

Oberhalb dieser Einkommensgrenzen ist der Gesamtfördersatz auf 70 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt. Das gilt auch dann, wenn die einzelnen Förderbausteine rechnerisch einen höheren Fördersatz ergeben.

Gleichzeitig sank der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit von 30.000 auf 28.000 Euro. Damit sind beim Heizungstausch in einem Einfamilienhaus derzeit maximal 22.400 Euro Zuschuss möglich. Dieser Höchstbetrag setzt voraus, dass die Bedingungen für die Förderquote von 80 Prozent erfüllt sind.

Die Förderung bezieht sich ausdrücklich auf die förderfähigen Kosten und nicht zwangsläufig auf die gesamten Projektkosten. Liegen die Gesamtinvestitionskosten beispielsweise bei 40.000 Euro, werden für die Berechnung des Zuschusses derzeit höchstens 28.000 Euro angesetzt.

Förderung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen

Die Förderung einer Wärmepumpe kann sich derzeit aus mehreren Bestandteilen zusammensetzen:

  • 30 Prozent Grundförderung
  • 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus
  • 10 bis 40 Prozent Einkommensbonus

Für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von höchstens 30.000 Euro beziehungsweise 40.000 Euro unter Berücksichtigung des Familienzuschlags gilt eine Obergrenze von 80 Prozent. Bei einem darüber liegenden Einkommen ist die Gesamtförderung auf 70 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt.

Welche Förderbausteine tatsächlich in Anspruch genommen werden können, hängt von den persönlichen Voraussetzungen, der vorhandenen Heizungsanlage und der geplanten Maßnahme ab.

Einkommensbonus wird gestaffelt

Der Einkommensbonus richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen selbstnutzender Eigentümer. Ohne Berücksichtigung des Familienzuschlags beträgt der Bonus:

  • 40 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 30.000 Euro
  • 30 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro
  • 10 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 50.000 Euro

Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird bei den maßgeblichen Einkommensgrenzen einmalig ein Familienzuschlag von 10.000 Euro berücksichtigt. Dadurch kann ein Haushalt in eine günstigere Förderstufe fallen. Zugleich erhöht sich die Einkommensgrenze für die maximale Gesamtförderquote von 80 Prozent von 30.000 auf 40.000 Euro.

Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen ist nicht mit dem Bruttojahreseinkommen gleichzusetzen. Für die Ermittlung gelten die Berechnungs- und Nachweisregeln der KfW.

Voraussetzungen für den Klimageschwindigkeitsbonus

Der Klimageschwindigkeitsbonus wird ausschließlich für die selbst genutzte Hauptwohneinheit gewährt. Voraussetzung ist unter anderem der Austausch einer funktionsfähigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung. Bei Gaszentral- und Biomasseheizungen muss die vorhandene Anlage in der Regel mindestens 20 Jahre alt sein.

Die alte Heizungsanlage muss im Zusammenhang mit dem Austausch fachgerecht demontiert und entsorgt werden. Ob der Bonus im konkreten Fall gewährt werden kann, hängt daher nicht allein von der Entscheidung für eine Wärmepumpe ab.

Förderrechner benötigt nur wenige Angaben

Für eine erste Berechnung fragt der Online-Rechner von Stiebel Eltron unter anderem folgende Angaben ab:

  • Art und Alter der vorhandenen Heizung
  • voraussichtliche Gesamtinvestitionskosten
  • zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen
  • Angaben zur Selbstnutzung und zur Haushaltssituation

Aus diesen Informationen ermittelt der Rechner eine voraussichtliche Förderhöhe für den Heizungstausch im Einfamilienhaus. Das Ergebnis ersetzt weder die Prüfung durch einen Fachbetrieb oder Energieeffizienz-Experten noch die Förderzusage der KfW.

Anträge nach der Umstellung wieder möglich

Für einen Antrag im KfW-Programm 458 wird eine Bestätigung zum Antrag benötigt. Diese sogenannte BzA wird durch einen Fachbetrieb oder einen Energieeffizienz-Experten erstellt.

Nach der Umstellung auf die seit dem 21. Juli 2026 geltenden Förderbedingungen können wieder neue Bestätigungen zum Antrag erstellt und Förderanträge eingereicht werden. Bereits bis zum 20. Juli 2026 zugesagte Anträge bleiben nach Angaben der KfW von den Änderungen unberührt.

Grundsätzlich muss der Förderantrag vor Beginn der Arbeiten gestellt und von der KfW bestätigt werden. Die Einzelheiten zum zulässigen Vorhabenbeginn und zu den erforderlichen Vertragsbedingungen sind vor der Beauftragung zu prüfen.

Erste Absenkungen ab Februar 2027

Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt zum 1. Februar 2027 erstmals um 750 Euro. Danach wird er jeweils zum 1. Februar und zum 1. August eines Jahres um weitere 750 Euro reduziert.

Auch der Klimageschwindigkeitsbonus wird erstmals zum 1. Februar 2027 und anschließend halbjährlich um jeweils vier Prozentpunkte abgesenkt. Für Anträge ab dem 1. August 2028 entfällt dieser Bonus nach den derzeit veröffentlichten Förderbedingungen vollständig.

Eigentümer sollten den Zeitpunkt eines Heizungstauschs dennoch nicht allein von der maximalen Förderhöhe abhängig machen. Entscheidend sind ebenso die Eignung des Gebäudes, die Auslegung der Wärmepumpe, notwendige Anpassungen am Heizsystem und die Gesamtwirtschaftlichkeit des Vorhabens.

Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen aus Europa geplant

Für das erste Quartal 2027 ist eine weitere Änderung der Wärmepumpenförderung vorgesehen. Die Grundförderung soll für Wärmepumpen von derzeit 30 auf 15 Prozent sinken. Gleichzeitig ist ein Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent für Wärmepumpen geplant, die innerhalb der Europäischen Union beziehungsweise der künftig festgelegten europäischen Märkte gefertigt werden und die entsprechenden Wertschöpfungskriterien erfüllen.

Für entsprechend qualifizierte Wärmepumpen könnten Grundförderung und Wertschöpfungsbonus zusammen weiterhin 30 Prozent ergeben. Bei Wärmepumpen, welche die künftigen Anforderungen nicht erfüllen, bliebe es demnach bei 15 Prozent Grundförderung.

Wann der Wertschöpfungsbonus genau eingeführt wird und welche Produktions- oder Wertschöpfungsschritte für seine Gewährung in Europa erfolgen müssen, ist noch nicht abschließend geregelt. Eigentümer sollten deshalb die zum Zeitpunkt der Antragstellung veröffentlichten Förderbedingungen prüfen.

Die Angaben zur Förderung wurden redaktionell anhand der am 29. Juli 2026 veröffentlichten Bedingungen des KfW-Programms 458 geprüft. Förderbedingungen können geändert werden. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Bestimmungen der KfW.

FAQ

Wie hoch ist die aktuelle Förderung für eine Wärmepumpe?

Je nach persönlichen und technischen Voraussetzungen können bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Beim Einfamilienhaus werden derzeit höchstens 28.000 Euro berücksichtigt. Daraus ergibt sich ein maximaler Zuschuss von 22.400 Euro.

Wer kann die maximale Förderquote von 80 Prozent erhalten?

Die Obergrenze von 80 Prozent gilt für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von höchstens 30.000 Euro. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, erhöht sich diese Grenze durch den Familienzuschlag auf 40.000 Euro.

Wie hoch ist die Obergrenze bei einem höheren Einkommen?

Liegt das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen über 30.000 Euro beziehungsweise über 40.000 Euro unter Berücksichtigung des Familienzuschlags, ist die Gesamtförderung auf 70 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt.

Werden 80 Prozent der gesamten Investitionskosten übernommen?

Nicht zwangsläufig. Die Förderquote bezieht sich auf die anerkannten förderfähigen Kosten. Beim Einfamilienhaus sind diese derzeit auf 28.000 Euro begrenzt. Darüber hinausgehende Kosten erhöhen den Zuschuss nicht.

Wie setzt sich die Wärmepumpenförderung zusammen?

Die Förderung kann derzeit aus 30 Prozent Grundförderung, 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus und einem Einkommensbonus von 10 bis 40 Prozent bestehen. Abhängig vom Einkommen gilt eine Obergrenze von insgesamt 70 oder 80 Prozent der förderfähigen Kosten.

Wer erhält den Einkommensbonus?

Der Einkommensbonus richtet sich an selbstnutzende Eigentümer. Abhängig vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen beträgt er 10, 30 oder 40 Prozent. Die maßgeblichen Einkommensgrenzen können sich durch den Familienzuschlag erhöhen.

Welche Bedeutung hat ein minderjähriges Kind für die Förderung?

Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird bei den Einkommensgrenzen einmalig ein Familienzuschlag von 10.000 Euro berücksichtigt. Dadurch kann der Haushalt in eine günstigere Förderstufe fallen. Die Einkommensgrenze für die maximale Förderquote von 80 Prozent erhöht sich dadurch von 30.000 auf 40.000 Euro.

Wann gibt es den Klimageschwindigkeitsbonus?

Der Bonus kann für die selbst genutzte Hauptwohneinheit gewährt werden, wenn eine bestimmte funktionsfähige alte Heizung fachgerecht ersetzt und entsorgt wird. Bei Gaszentral- und Biomasseheizungen gilt grundsätzlich ein Mindestalter von 20 Jahren.

Ist das Ergebnis des Förderrechners verbindlich?

Nein. Der Rechner von Stiebel Eltron bietet eine erste Orientierung. Die verbindliche Prüfung und Förderentscheidung erfolgt durch die KfW. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Wann wird die Förderung erstmals abgesenkt?

Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit und der Klimageschwindigkeitsbonus sinken erstmals zum 1. Februar 2027. Nach den derzeitigen Bedingungen folgen anschließend halbjährliche Absenkungen.

Was ändert sich 2027 bei der Grundförderung für Wärmepumpen?

Für das erste Quartal 2027 ist vorgesehen, die Grundförderung für Wärmepumpen von 30 auf 15 Prozent zu senken. Gleichzeitig soll für Wärmepumpen, welche die noch festzulegenden europäischen Wertschöpfungskriterien erfüllen, ein Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent eingeführt werden. Der genaue Starttermin und die detaillierten Anforderungen sind noch nicht abschließend geregelt.

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