WHG-Grundkurs für betrieblich verantwortliche Personen
Schütz Energy Systems bietet nach eigenen Angaben seit Oktober 2026 WHG-Seminare für Heizölverbraucheranlagen an. Der Grundkurs vermittelt theoretische Grundlagen für Personen, die in einem Fachbetrieb nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) die betriebliche Verantwortung übernehmen sollen. Die Schulungsteilnahme allein begründet noch keine Fachbetriebseigenschaft.
Das Unternehmen beschreibt das Angebot als ein- bis zweitägige Präsenzveranstaltung. Ziel ist die Vermittlung von Grundlagen für die Erstqualifizierung betrieblich verantwortlicher Personen im Bereich Heizölverbraucheranlagen.
Schulungsinhalte und theoretische Prüfung
Nach Angaben von Schütz behandelt der Kurs Rechtsgrundlagen, technische Regeln sowie Aufbau und Komponenten von Heizölverbraucheranlagen. Dazu gehören Ölleitungen, Grenzwertgeber und Leckanzeigegeräte.
Zum Abschluss ist eine theoretische Prüfung vorgesehen. Bei Bestehen erhalten die Teilnehmenden laut Unternehmensmitteilung eine Bescheinigung.
Die Veranstaltungen werden nach Angaben von Schütz bei Schütz Energy Systems oder in Zusammenarbeit mit Großhandelspartnern in der jeweiligen Region angeboten.
Fachbetriebspflicht nach AwSV
Für Heizölverbraucheranlagen der Gefährdungsstufen B, C und D schreibt § 45 AwSV grundsätzlich vor, dass Errichtung, Innenreinigung, Instandsetzung und Stilllegung durch Fachbetriebe erfolgen müssen. Ausgenommen sind Tätigkeiten an Anlagen oder Anlagenteilen ohne unmittelbare Bedeutung für die Anlagensicherheit.
Die Voraussetzungen für die Fachbetriebszertifizierung regelt § 62 AwSV. Dazu gehören eine geeignete betriebliche Ausstattung, qualifiziertes Personal und eine betrieblich verantwortliche Person mit einschlägiger Ausbildung, mindestens zweijähriger Praxis sowie durch Prüfung nachgewiesenen Kenntnissen.
Schulung ersetzt keine Fachbetriebszertifizierung
Der Besuch des Grundkurses ist von der Zertifizierung des Unternehmens zu unterscheiden. Diese erfolgt durch eine entsprechend berechtigte Sachverständigenorganisation oder eine Güte- und Überwachungsgemeinschaft. Dabei werden die betrieblichen und personellen Voraussetzungen geprüft.
Nach § 63 Absatz 1 AwSV muss die betrieblich verantwortliche Person mindestens alle zwei Jahre an geeigneten Schulungen oder gleichwertigen Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen. Für das eingesetzte Personal ist eine regelmäßige Schulung vorgeschrieben.
Weitere Informationen zum Schulungsangebot stellt Schütz Energy Systems unter www.schuetz-energy.net bereit.
FAQ zu den WHG-Schulungen von Schütz Energy Systems
An wen richtet sich das Angebot?
Nach Unternehmensangaben an Personen, die die betriebliche Verantwortung in einem Fachbetrieb für Heizölverbraucheranlagen übernehmen sollen.
Welche Themen behandelt der Grundkurs?
Rechtsgrundlagen, technische Regeln, Heizölverbraucheranlagen, Ölleitungen, Grenzwertgeber und Leckanzeigegeräte.
Wird der Betrieb durch die Kursteilnahme automatisch zum Fachbetrieb?
Nein. Die persönliche Schulung und die Prüfung der betrieblichen Voraussetzungen mit anschließender Zertifizierung sind getrennte Schritte.
Wie häufig muss sich die betrieblich verantwortliche Person fortbilden?
Mindestens alle zwei Jahre durch geeignete Schulungen oder gleichwertige Fortbildungsveranstaltungen.
Quellen der Rechtsprüfung: Bundesregierung, AwSV vom 18. April 2017, geltende Fassung bei Gesetze im Internet; WHG, § 62; TÜV NORD, Fachbetrieb nach AwSV, ohne ausgewiesenes Veröffentlichungsdatum. Abruf jeweils am 5. Oktober 2026.







