Wie Inklusion, Sicherheit und Klimaanpassung die Planung verändern
BRUCHMANN INSIGHT · TEIL 5 Autor Matthias F. Bruchmann
Ein Spielplatz ist nicht zukunftsfähig, nur weil dort neue Geräte stehen. Entscheidend ist, ob der gesamte Freiraum unterschiedliche Formen von Bewegung, Begegnung und Rückzug ermöglicht, für möglichst viele Menschen erreichbar und nutzbar ist und auch bei Hitze sicher betrieben werden kann. Die GaLaBau 2026 zeigt, wie aus dem klassischen Gerätespielplatz zunehmend ein zusammenhängender Spiel- und Bewegungsraum wird.
Kommunen, Landschaftsarchitekten und Garten- und Landschaftsbaubetriebe müssen dabei Anforderungen zusammenführen, die lange getrennt betrachtet wurden. Ein hoher Spielwert darf nicht gegen Sicherheit ausgespielt werden. Barrierefreie Wege allein schaffen noch keine Inklusion. Und eine attraktive Anlage verliert an Nutzbarkeit, wenn sie im Sommer kaum Schatten bietet oder ihre Wartung im laufenden Betrieb nicht gesichert ist.
Dass diese Themen inzwischen zum Kern der Freiraumplanung gehören, macht das Programm der GaLaBau 2026 deutlich. Der Bundesverband der Spielplatzgeräte- und Freizeitanlagen-Hersteller (BSFH) richtet in Halle 1 erneut einen Meetingpoint für Spiel- und Bewegungsräume ein. Die gemeinsam mit Playground@Landscape veranstalteten Landscape Talks behandeln am 15. und 16. September Spiel und Bewegung, Inklusion sowie Spielplatzsicherheit. Die Messe beschreibt zugleich die Aufwertung öffentlicher Räume zu multifunktionalen und informellen Bewegungsorten als zentrale Entwicklung.
Vom Gerätestandort zum zusammenhängenden Freiraum
Der Begriff Bewegungsraum bedeutet nicht, dass klassische Spielgeräte überflüssig werden. Schaukeln, Rutschen, Klettergeräte oder Sandbereiche behalten ihren Wert. Verändert hat sich vielmehr der planerische Blick: Nicht das einzelne Gerät, sondern das Zusammenspiel aus Wegen, Topografie, Vegetation, Boden, Aufenthaltsbereichen und unterschiedlichen Spielangeboten entscheidet darüber, wie eine Fläche tatsächlich genutzt wird.
Ein isoliertes Gerät erfüllt meist eine klar erkennbare Funktion. Ein zusammenhängender Bewegungsraum eröffnet dagegen verschiedene Wege und Schwierigkeitsgrade. Kinder können klettern, balancieren, laufen, beobachten, kommunizieren oder sich zurückziehen. Jugendliche und Erwachsene können angrenzende Bewegungs- und Aufenthaltsangebote nutzen, ohne dass jede Altersgruppe vollständig voneinander getrennt werden muss.
Genau diese Entwicklung greift die NürnbergMesse in der Beschreibung der Landscape Talks auf. Sie nennt wohnortnahe, leicht erreichbare Spiel- und Bewegungsflächen, multifunktionale öffentliche Räume und eine geringere Trennung zwischen Stadt-, Grün-, Sport- und Freizeitflächen. Das ist zunächst ein planerischer Anspruch. Ob er eingelöst wird, hängt vom Standort, den angesprochenen Nutzern und dem Betrieb ab.
Inklusion beginnt mit Zugänglichkeit, endet dort aber nicht
Die rechtliche und fachliche Grundlage ist eindeutig. Artikel 30 der UN-Behindertenrechtskonvention verlangt, dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt an Spiel-, Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten teilnehmen können. Die DIN 18034-1:2020-10 nimmt Barrierefreiheit und Inklusion als durchgängige Planungsaufgaben auf. Seit Februar 2024 ergänzt die DIN/TS 18034-2 diese Grundlage um eine Matrix zur Bewertung inklusiver Spielräume.
In der Praxis wird Inklusion dennoch häufig auf rollstuhlgerechte Wege oder ein einzelnes barrierefreies Gerät verkürzt. Das greift zu kurz. Ein Weg kann stufenlos erreichbar sein und dennoch an einem Spielangebot enden, das nur mit fremder Hilfe genutzt werden kann. Umgekehrt können tastbare, akustische oder bewegliche Elemente für Menschen mit unterschiedlichen motorischen, sensorischen oder kognitiven Fähigkeiten sehr verschieden zugänglich sein.
Eine inklusive Planung benötigt deshalb nicht ein Angebot, das für alle Menschen auf identische Weise funktioniert. Sie braucht Wahlmöglichkeiten und abgestufte Herausforderungen. Dazu gehören erreichbare Wege und Aufenthaltsbereiche ebenso wie unterschiedliche Einstiegshöhen, Bewegungsintensitäten, Sinneserfahrungen, Kommunikationsmöglichkeiten und Rückzugsorte. Entscheidend ist, ob Menschen mit verschiedenen Fähigkeiten möglichst selbstständig teilnehmen und gemeinsam spielen können.
Auch die Berliner Seilfabrik beschreibt Inklusion als Gestaltung menschlicher Vielfalt und weist darauf hin, dass eine Lösung für einen Nutzer zur Barriere für einen anderen werden kann. Diese Erkenntnis ist wichtig: Nicht jedes Element muss von jedem Menschen auf dieselbe Weise genutzt werden können. Der Maßstab muss der gesamte Spielraum sein, nicht ein symbolisch ausgewähltes Gerät.
Sicherheit darf Herausforderung nicht beseitigen
Spielplätze sollen sicher sein. Sicherheit bedeutet jedoch nicht, jedes erkennbare Risiko zu entfernen. Die DIN 18034-1 geht ausdrücklich davon aus, dass Kinder lernen müssen, Risiken abzuschätzen und mit ihnen umzugehen. Daraus folgt eine klare Unterscheidung: Planbare und erkennbare Herausforderungen können Teil des Spielwerts sein; nicht erkennbare technische Gefahren, Fangstellen, unzureichende Fallräume oder mangelhafte Bauteile dürfen es nicht sein.
Für Planer und Betreiber entsteht daraus ein Zielkonflikt. Wird eine Anlage ausschließlich auf möglichst geringe Bewegungshöhen und einfache Abläufe reduziert, kann sie schnell an Attraktivität verlieren. Werden dagegen anspruchsvolle Kletter- und Bewegungselemente ohne passende Fallräume, Bodenaufbauten oder Nutzungskonzepte geplant, steigen die Sicherheits- und Betriebsrisiken.
Die Normenreihe DIN EN 1176 regelt sicherheitstechnische Anforderungen für Spielplatzgeräte und Spielplatzböden. Für den späteren Betrieb ist insbesondere DIN EN 1176-7 relevant. Sie soll Betreiber dabei unterstützen, für jeden Spielplatz ein System für Installation, Inspektion und Wartung aufzubauen. Damit wird deutlich: Eine normgerechte Abnahme ist kein Schlusspunkt. Sicherheit muss über die gesamte Nutzungsdauer organisiert werden.
Klimaanpassung entscheidet über die tatsächliche Nutzbarkeit
Ein Spielraum kann formal zugänglich und sicher sein und an heißen Tagen trotzdem kaum nutzbar werden. Beschattung, Vegetation und Materialwahl gehören deshalb nicht an das Ende der Planung. Sie bestimmen, wann und wie lange sich Kinder und Begleitpersonen auf einer Fläche aufhalten können.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung bezeichnet Bäume auf Außengeländen als ideale Schattenspender. Wo sie fehlen und Kinder sich häufig aufhalten, nennt sie Sonnensegel, Sonnenschirme oder fest verankerte Pavillons als technische Möglichkeiten. Für öffentliche Spielplätze lässt sich daraus kein starres Ausstattungsschema ableiten. Der Grundsatz ist jedoch übertragbar: Aufenthalts- und Spielbereiche müssen im Tages- und Jahresverlauf auf Sonnenexposition und Hitze geprüft werden.
Dabei reicht ein einzelnes Sonnensegel über dem Sandkasten nicht zwangsläufig aus. Wege, Sitzplätze, Wartezonen, ruhigere Bereiche und stark genutzte Geräte können zu unterschiedlichen Zeiten in der Sonne liegen. Bäume benötigen wiederum geeignete Standorte, ausreichend Wurzelraum, Wasser und Zeit, bevor sie wirksamen Schatten spenden. Technische Verschattung kann schneller wirken, verursacht aber zusätzliche Investitions-, Prüf- und Wartungsaufgaben.
Klimaanpassung ist deshalb auch hier eine Systemfrage. Vegetation, Entwässerung, Bodenaufbau, Fallschutz, Beschattung und Pflege dürfen nicht unabhängig voneinander geplant werden. Welche Boden- und Fallschutzlösung geeignet ist, muss objektspezifisch anhand von Sicherheit, Barrierefreiheit, Entwässerung, Pflege und Nutzungsintensität bewertet werden.
Kaheyo verbindet Bewegung, Aufenthalt und gemeinsames Spiel
Ein konkretes Messebeispiel liefert die Berliner Seilfabrik. Das Unternehmen präsentiert auf der GaLaBau 2026 erstmals die neue Produktreihe Kaheyo. Sie verbindet eine organische Formensprache mit großflächigen Netzstrukturen und unterschiedlichen Möglichkeiten zum Klettern, Balancieren, Entdecken und Verweilen.

Technische Grundlage ist die sogenannte Berliner Masche. Dabei wird ein flexibles, mit Polyester ummanteltes Stahlseil über gezielt gesetzte Hoch- und Tiefpunkte zu geschwungenen Netzflächen gespannt. Aluminiumkugelknoten sichern die Kreuzungspunkte. Unterschiedliche Pfostendurchmesser, darunter erstmals ein Pfosten mit 219 Millimetern Durchmesser, unterstützen die organische Linienführung der Konstruktion.
Eine wesentliche technische Weiterentwicklung ist der Charlotte Connector 2.0. Das Bauteil wurde ursprünglich für die Produktgruppe Twist & Shout entwickelt und für Kaheyo weiterentwickelt. In seiner neuen Version nimmt es die hohen Lasten des gespannten Netzes auf. Zugleich können die Seile weiterhin im Inneren der Pfosten geführt werden und bleiben dadurch von außen weitgehend unsichtbar.
Ergänzend kommt eine Eischelle mit drei Anschlusspunkten zum Einsatz. Die Eischelle selbst ist keine Neuentwicklung, sondern wurde bereits bei früheren Projekten mit der Berliner Masche verwendet. Für Kaheyo wird sie in einer neuen, organischen Form ausgeführt. Ihre drei Anschlusspunkte ermöglichen variable Winkel an der Randkonstruktion.
Kaheyo ist nach Herstellerangaben in drei Größen erhältlich und kann sowohl innerhalb der Produktreihe als auch mit weiteren Produktgruppen kombiniert werden. Zusätzliche Elemente wie Kletterseile, Hängematten oder Nestschaukeln erweitern die Netzstruktur um unterschiedliche Bewegungs- und Aufenthaltsangebote.
Für die Einordnung als Bewegungsraum ist besonders das Zusammenspiel dieser Nutzungsformen relevant. Die Netzlandschaft lässt sich vom Boden aus betreten. Kinder können verschiedene Wege und Höhen wählen, während Hängematten unterhalb des Netzes auch zum Verweilen einladen. Nach Angaben des Herstellers übertragen sich Bewegungen aus der Netzstruktur auf die darunter angeordneten Hängematten. Dadurch können Kinder, die selbst nicht klettern, das Spielgeschehen wahrnehmen und daran beteiligt bleiben.

Die offene Konstruktion schafft zugleich Sichtbeziehungen durch das gesamte Gerät. Das erleichtert die Beaufsichtigung und kann insbesondere für Kinder oder Begleitpersonen mit eingeschränktem Gehör wichtig sein, wenn Blickkontakt für die Kommunikation benötigt wird. Der Beitrag zur Inklusion liegt damit nicht in einem einzelnen, ausdrücklich als barrierefrei ausgewiesenen Element, sondern in unterschiedlichen Möglichkeiten, sich innerhalb derselben Struktur zu bewegen, aufzuhalten, zu beobachten und miteinander in Kontakt zu bleiben.
Redaktionell interessant ist deshalb nicht allein die ungewöhnliche Form. Kaheyo zeigt, wie ein Spielgerät selbst Eigenschaften einer Bewegungslandschaft annehmen kann: Statt einer festgelegten Bewegungsfolge entstehen unterschiedliche Wege, Höhen, Aktivitätsgrade und Aufenthaltsmöglichkeiten.

Im Gesamtprojekt kann die Netzstruktur als verbindendes Zentrum dienen, an das barrierefreie Wege, weitere Spielangebote, Sitzbereiche, Vegetation und Beschattung planerisch anschließen. Damit verdeutlicht Kaheyo, wie sich Bewegung, Aufenthalt und gemeinsames Spiel innerhalb einer zusammenhängenden Struktur verbinden lassen.
Kaheyo feiert auf der GaLaBau 2026 seine Messepremiere. Die Berliner Seilfabrik GmbH & Co. ist in Halle 1, Stand 1-305 vertreten.
Der Betrieb muss bereits in der Planung beginnen
Bei Spielplätzen werden Anschaffung und Eröffnung sichtbar wahrgenommen. Der größere Teil der Verantwortung folgt danach. Verschleiß, Witterung, intensive Nutzung, Vandalismus, Laub, Sandverlagerung oder Veränderungen am Boden können den Zustand einer Anlage beeinflussen. Betreiber benötigen deshalb klare Zuständigkeiten, dokumentierte Kontrollen, erreichbare Ersatzteile und ein belastbares Budget für Wartung und Reparaturen.
DIN EN 1176-7 bezieht neben den Geräten auch Spielplatzböden und Zusatzausstattungen wie Zäune, Bänke, Abfalleimer oder Beschattungsmöglichkeiten in den betrieblichen Blick ein. Das ist für die Beschaffung entscheidend. Ein günstiges Einzelgerät kann langfristig teuer werden, wenn Verschleißteile schwer verfügbar sind, Prüfungen aufwendig ausfallen oder die Fläche bei Reparaturen lange gesperrt werden muss.
Auch Nachhaltigkeit lässt sich deshalb nicht seriös auf die Aussage reduzieren, ein bestimmtes Material sei recycelt oder besonders langlebig. Für die Gesamtbewertung zählen Nutzungsdauer, Reparierbarkeit, Ersatzteilversorgung, Fundamentierung, Pflegeaufwand und die Frage, wie Bauteile am Ende getrennt oder weiterverwendet werden können. Ohne nachvollziehbare Produkt- und Betriebsdaten bleibt eine pauschale Nachhaltigkeitsbehauptung unvollständig.
Beschaffungs- und Planungscheck für Kommunen
Vor Ausschreibung und Vergabe sollten Kommunen, Planungsbüros und ausführende Betriebe mindestens folgende Punkte gemeinsam klären:
Bedarf und Nutzer: Welche Altersgruppen und Fähigkeiten sollen erreicht werden, und welche Angebote fehlen im Umfeld?
Erreichbarkeit: Ist die Fläche zu Fuß, mit Rollstuhl, Rollator, Kinderwagen und Fahrrad sicher erreichbar?
Inklusion: Bietet der gesamte Spielraum unterschiedliche motorische, sensorische, soziale und ruhige Nutzungsformen?
Spiel- und Bewegungswert: Gibt es Wahlmöglichkeiten, abgestufte Herausforderungen und Verbindungen zwischen den Angeboten?
Sicherheit: Welche Normen, Fallräume, Bodenanforderungen und Prüfungen sind für Geräte und Gesamtanlage maßgeblich?
Klima: Wo entstehen im Tagesverlauf Sonne, Hitze und Schatten, und wie werden Vegetation, Verschattung und Wasser berücksichtigt?
Betrieb: Wer übernimmt Routinekontrollen, operative Inspektionen, Hauptinspektion, Reinigung, Pflege und Reparaturen?
Lebenszyklus: Wie lange sind Ersatzteile verfügbar, welche Komponenten lassen sich austauschen und welche Folgekosten entstehen?
Gleichzeitigkeit: Können unterschiedliche Nutzergruppen die Fläche parallel nutzen, ohne sich gegenseitig zu verdrängen oder zu gefährden?
Gesamtkosten: Sind neben Bau und Geräten auch Planung, Bodenarbeiten, Beschattung, Pflege, Prüfung, Reparaturen und mögliche Sperrzeiten berücksichtigt?
Was die GaLaBau 2026 sichtbar macht
Die Messe behandelt Spielplätze nicht mehr als isolierte Ausstattungskategorie. Der BSFH-Meetingpoint, die Landscape Talks und Aussteller aus Spielgerätetechnik, Stadtmobiliar und Freiraumgestaltung zeigen, dass Bewegung, Inklusion, Sicherheit und Aufenthaltsqualität zusammenrücken.
Das erweitert auch die Aufgaben des Garten- und Landschaftsbaus. GaLaBau-Betriebe bauen nicht nur Fundamente und montieren Geräte. Sie müssen Boden, Entwässerung, Vegetation, Wege, Fallschutz und Pflegezugänge zu einer funktionsfähigen Gesamtanlage verbinden. Landschaftsarchitekten koordinieren Nutzungsansprüche und Gestaltung. Kommunen tragen die Verantwortung dafür, dass aus der Investition ein dauerhaft nutzbarer öffentlicher Raum wird.
Der wichtigste Perspektivwechsel lautet deshalb: Nicht die Zahl der Geräte entscheidet über die Qualität. Entscheidend ist, wie viele unterschiedliche Menschen sich einen Raum aneignen können, welche Bewegungen und Begegnungen er ermöglicht und ob diese Möglichkeiten über Jahre erhalten bleiben.
Spielplätze werden damit nicht abgeschafft, sondern weitergedacht. Sie werden zu Bewegungsräumen, wenn Geräte, Freiraum, Inklusion, Klima und Betrieb als ein zusammenhängendes System geplant werden.
Serienhinweis: Dieser Beitrag ist Teil der Bruchmann-Insight-Serie zur GaLaBau 2026. Bereits erschienen sind der Auftakt zu den prägenden Messethemen, „Klimaresilientes Stadtgrün beginnt beim Wasser“, „Kommunaltechnik wird vielseitiger und elektrischer“ sowie „Akkutechnik im GaLaBau braucht mehr als Leistung“. Im nächsten und abschließenden Beitrag geht es um Produktivität trotz Fachkräftemangel.
FAQ
Was unterscheidet einen Bewegungsraum von einem klassischen Spielplatz?
Ein Bewegungsraum wird als zusammenhängender Freiraum geplant. Geräte, Wege, Topografie, Vegetation, Aufenthaltsbereiche und unterschiedliche Schwierigkeitsgrade bilden ein Gesamtsystem, statt nur einzelne Spielfunktionen nebeneinanderzustellen.
Wann ist ein Spielplatz inklusiv?
Ein Spielplatz ist nicht bereits durch einen stufenlosen Zugang oder ein einzelnes barrierefreies Gerät inklusiv. Entscheidend ist, ob der gesamte Raum unterschiedliche motorische, sensorische, kognitive und soziale Fähigkeiten berücksichtigt und eine möglichst selbstständige gemeinsame Nutzung ermöglicht.
Müssen sichere Spielplätze jedes Risiko vermeiden?
Nein. Die DIN 18034-1 geht davon aus, dass Kinder lernen müssen, Risiken einzuschätzen und mit ihnen umzugehen. Erkennbare, dem Alter angemessene Herausforderungen können zum Spielwert gehören. Verdeckte technische Gefahren, Fangstellen oder ungeeignete Fallräume müssen dagegen vermieden werden.
Warum gehört Beschattung zur Spielplatzplanung?
Schatten beeinflusst, wann und wie lange eine Fläche bei Sonne und Hitze nutzbar bleibt. Bäume, Sonnensegel oder andere Verschattungselemente müssen zusammen mit Wegen, Sitzplätzen, Geräten, Vegetation, Pflege und Sicherheitsanforderungen geplant werden.
Welche Rolle spielt DIN EN 1176-7?
DIN EN 1176-7 gibt Betreibern eine Grundlage für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb von Spielplatzgeräten, Spielplatzböden und Zusatzausstattungen. Eine sichere Anlage benötigt deshalb über die Abnahme hinaus ein standortbezogenes Kontroll- und Wartungssystem.
Was zeigt die Berliner Seilfabrik auf der GaLaBau 2026?
Die Berliner Seilfabrik präsentiert die neue Produktreihe Kaheyo mit organisch geformten Netzlandschaften auf Grundlage der Berliner Masche. Drei Größen sowie zusätzliche Elemente wie Kletterseile, Hängematten und Nestschaukeln ermöglichen unterschiedliche Bewegungs- und Aufenthaltsformen.
Die Netzlandschaft lässt sich vom Boden aus betreten. Ihre offene Konstruktion schafft Sichtbeziehungen und kann das gemeinsame Spiel von Kindern mit unterschiedlichen Fähigkeiten unterstützen.
Zu den technischen Weiterentwicklungen gehört der Charlotte Connector 2.0. Das ursprünglich für die Produktgruppe Twist & Shout entwickelte Bauteil wurde für Kaheyo weiterentwickelt. Es nimmt die hohen Lasten des gespannten Netzes auf und ermöglicht zugleich, die Seile weiterhin innerhalb der Pfosten zu führen.
Kaheyo feiert auf der GaLaBau 2026 seine Messepremiere. Die Berliner Seilfabrik ist in Halle 1, Stand 1-305 vertreten.
Wann und wo findet die GaLaBau 2026 statt?
Die GaLaBau findet vom 15. bis 18. September 2026 im Messezentrum Nürnberg statt. Der BSFH-Meetingpoint für Spiel- und Bewegungsräume befindet sich in Halle 1, Stand 1-415.
Quellen und weiterführende Beiträge
NürnbergMesse, 2026: BSFH erneut Meetingpoint für Spiel- und Bewegungsräume in Halle 1
NürnbergMesse, 2026: Landscape Talks – Spiel, Bewegung, Inklusion und Spielplatzsicherheit
NürnbergMesse, 2026: Ausstellerprofil Berliner Seilfabrik, Halle 1, Stand 1-305
Berliner Seilfabrik, 22. Juli 2026: Kaheyo – Eine neue Generation organischer Spielstrukturen
Berliner Seilfabrik, 16. Juli 2026: Die Berliner Masche – Technik für flexible Netzstrukturen
Berliner Seilfabrik, schriftliche Fachauskunft an die Redaktion, August 2026
DIN Media: DIN 18034-1:2020-10 – Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb
DIN Media: DIN/TS 18034-2:2024-02 – Matrix zur Bewertung inklusiver Spielräume
DIN Media: DIN EN 1176-7:2020-06 – Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb
Deutsches Institut für Menschenrechte: Artikel 30 der UN-Behindertenrechtskonvention
Verlag Bruchmann: Unternehmensprofil Berliner Seilfabrik GmbH & Co.







